Digitale Krankmeldung – Unterstützung zur eAU mit NETSYNO

Die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ab dem 1. Januar 2023 Geschichte sein: Der gelbe Schein, wie wir ihn kennen, wird durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst. Was sich für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen geändert hat und wie NETSYNO Sie bei der digitalen Krankmeldung unterstützen kann, erfahren Sie in diesem Artikel.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 2023 – was ist neu?

Schon im September 2019 hatte der Bundestag im Bürokratieentlastungsgesetz III die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) beschlossen. Der ursprüngliche Start-Termin, der 1. Januar 2022, wurde im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf den 1. Januar 2023 verschoben. Doch was ändert sich mit der eAU nun im Prozess der Krankmeldung für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen?

Bisher erhielt der/die (gesetzlich versicherte) Arbeitnehmer:in die ärztliche Krankschreibung in Papierform und musste diese dem Arbeitgeber vorlegen. Mit der eAU entfällt die Verpflichtung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin, den gelben Schein selbst vorzulegen. Denn, nachdem der Arzt oder die Ärztin die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat, werden die Daten zur Arbeitsunfähigkeit von der Praxis oder dem Krankenhaus elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Die elektronisch Übermittlung der Daten an die zuständige Krankenkasse ist bereits seit dem 1. Januar 2022 üblich. Nach dem der/die Arbeitnehmer:in seinen/ihrer Arbeitgeber:in über die festgestellte Arbeitsunfähigkeit informiert hat, ruft diese:r künftig die Daten elektronisch über die Krankenkasse ab. 

Kurz gesagt: Der(die Arbeitgeber:in muss sich künftig selbst um die Einsicht der AU kümmern, während der/die Arbeitnehmer:in nur noch der Meldepflicht nachkommen muss.

Herausforderungen für Arbeitgeber:innen mit Digitale Krankmeldung by NETSYNO meistern

Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass die AU-Daten bei der zuständigen Krankenkasse abgerufen werden, wenn der/die Arbeitnehmer:in länger als drei Tage krank sein wird. Und hier kommen wir ins Spiel: Mit unserer webbasierten Software-Lösung Digitale Krankmeldungen by NETSYNO unterstützen wir Sie und Ihre Mitarbeiter:innen im Prozess der Krankmeldung.

DSGVO-konformes Meldeformular für Mitarbeiter:innen

Über ein Meldeformular können Ihre Mitarbeiter:innen ihre festgestellte Arbeitsunfähigkeit einfach, sicher und datenschutzkonform übermitteln. 

Das Formular kann direkt in Ihrem Intranet oder auf Ihrer Webseite eingebunden werden und von Ihren Mitarbeitenden direkt aufgerufen werden. So vermeiden Sie krankmeldungen per E-Mail oder sogar WhatsApp und stellen den Schutz der Daten Ihrer Mitarbeiter:innen sicher.

Einfache Übersicht für Abrechnung und Personalverantortliche

Sie, oder Beauftragte, haben über einen passwortgeschützten Log-In Zugriff auf die webbasierte Plattform Digitale Krankmeldung by NETSYNO. Hier erhalten Sie eine Übersicht der aktuellen Krankmeldungen Ihrer Mitarbeitenden. Krankmeldungen, die einen Zeitraum von drei Tagen überschreiten, werden entsprechend gekennzeichnet. So haben Sie einen unkomplizierten Überblick, welche eAU Sie bei der zuständigen Krankenkasse anfordern müssen. 

Technische Voraussetzungen und Datenschutz

Um Zugriff auf die webbasierte Lösung zu haben, genügt ein Internetzugang sowie ein gängiges Endgerät (Smartphone, Laptop, PC, Tablet). Der Zugriff auf die webbasierte Plattform erfolgt über den Browser des Endgeräts.

Wir gewährleisten den Schutz aller personenbezogenen Daten nach DSGVO-Standards (weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen).

Haben Sie Fragen zur Digitalen Krankmeldung by NETSYNO oder möchten Sie einen Demo-Termin vereinbaren?

Unsere Kollegin hilft Ihnen gern weiter:

Annette Schönian
Tel: +49 (0) 179 266 1075
E-Mail: asc@netsyno.com      

Weitere Informationen zur Digitalen Krankmeldung by NETSYNO finden Sie auch auf unserer Webseite.