Die Europäische Union hat 2019 die Richtlinie EU 2019/1937 zum Schutz von Personen verabschiedet, die in ihrem Arbeitsumfeld Verstöße gegen geltendes EU-Recht melden – sogenannte Hinweisgeber (auch „Whistleblower“ genannt). In Deutschland ist dieses Jahr ein nationales Umsetzungsgesetz geplant, welches Anfang Februar erwartet wird. Ab dann gilt: Unternehmen ab 250 Mitarbeitern oder ab einem Jahresumsatz von 10 Mio. €, sowie Kommunen ab 10.000 Einwohnern sind verpflichtet, interne und anonyme Meldekanäle für Hinweisgeber einzurichten.
Mit unserem Hinweisgeber by NETSYNO bieten wir eine Lösung, die als anonymer Meldekanal bei Unternehmen und Kommunen eingesetzt werden kann und aktuell u.a. von der St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH eingeführt wird.
Mehr Informationen zum Hinweisgeber by NETSYNO finden Sie auf hinweisgeben-online.de
Was ist Whistleblowing?
Der Begriff Whistleblowing beschreibt den Vorgang, wenn eine Information an die Öffentlichkeit gelangt, die bisher unter Verschluss gehalten wurde. Ein Whistleblower ist demnach eine Person, die relevante interne Informationen preisgibt, die der Allgemeinheit sonst nicht zur Verfügung stünden. Im Englischen wird auch häufig der Begriff „leak“ oder „leaking“ benutzt, wenn eine vertrauliche Information an die Öffentlichkeit gelangt.
Da Hinweisgeber Missstände aufdecken und über Fehlverhalten berichten, ist der Begriff Whistleblowing für viele Menschen positiv besetzt. Im Sinne der Demokratie stellen Whistleblower geheime Informationen der Allgemeinheit zur Verfügung. Dank des Einsatzes der Hinweisgeber wird die Öffentlichkeit über Missstände, Datenmissbrauch oder ähnlichen Aktivitäten, die vertuscht werden sollen, aufgeklärt. Aktuelle Fallbeispiele von Whistleblowern in Deutschland kann man hier nachlesen: https://www.anstageslicht.de/aktuelle-entwicklungen/intransparenz/whistleblower-aktuelle-faelle-in-deutschland/
Wie funktioniert der Hinweisgeber by NETSYNO?
Unsere Lösung Hinweisgeber by NETSYNO ist ein anonymes Kontaktformular (auch Webform genannt), welches an eine Plattform angeschlossen ist. Das Kontaktformular kann zum Beispiel über einen Link auf einer Firmenwebseite oder im Intranet eingebunden werden. Hinweisgeber:innen haben dort die Möglichkeit, ihre Hinweise auszuformulieren sowie Dateien hochzuladen. Die Angabe der Kontaktdaten ist optional – Hinweise können auch völlig anonym über die Webform gesendet werden.
Wurde das Formular ausgefüllt und der Hinweis abgeschickt, bekommt der Hinweisgeber einen Link sowie einen Pin-Code eingeblendet.
Diese werden nach Senden des Hinweises eingeblendet und zusätzlich, falls eine E-Mail-Adresse angegeben wurde, auch zusätzlich per Mail verschickt. Mit dem Link ist ein Login auf der Plattform möglich, die an das Formular angeschlossen ist und auf der alle Hinweise gesammelt werden.
Ruft ein:e Hinweisgeber:in den Link bzw. QR-Code auf, so muss er oder sie den Pin eingeben, um sich auf der Plattform anonym einzuloggen und den eigenen Hinweis verwalten zu können.
Nach dem Login hat der Hinweisgeber Zugriff auf den eigenen, eingereichten Hinweis. Ganz wichtig an dieser Stelle: Auch wenn der Meldekanal für Hinweise anonym sein muss, so muss trotzdem gewährleistet sein, dass eine beidseitige Kommunikation möglich ist – sprich: Hinweisgeber und Hinweisempfänger müssen sich anonym austauschen können. Genau für diesen Zweck ist es dem Hinweisgeber möglich, sich über den Link und den vierstelligen Pin einzuloggen. Nach dem Login kann eingesehen werden, ob es eine Rückmeldung zum eingereichten Hinweis gibt und es ist möglich, die Rückmeldung zu kommentieren. Der Login ist nur über den individuellen Link und den Pin möglich, sodass keine unbefugte Person den Hinweis einsehen kann.
Der Hinweisgeber by NETSYNO im Einsatz für die St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH
Unsere Lösung Hinweisgeber by NETSYNO wurde intensiv von unserem externen Datenschutzbeauftragten Johannes Norpoth begleitet, der sehr genau darauf geschaut hat, dass wir alle Anforderungen an die Meldeplattform korrekt umsetzen. Gerne steht Ihnen Herr Norpoth auch gemeinsam mit unserem Beratungs- und Vertriebsteam bei Fragen zur Verfügung.
Als ersten Partner und Kunden konnten wir die St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH gewinnen. Die St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH ist ein Komplexträger im Sozial- und Gesundheitswesen, der zahlreiche Krankenhäuser sowie Einrichtungen der stationären, Kinder-, Jugend- und Altenhilfe betreibt und bei dem rund 4.500 Fachkräfte an insgesamt fünfzehn Standorten in Gelsenkirchen, Gladbeck und Bottrop-Kirchhellen tätig sind.
Wir freuen uns sehr, dass so eine weitere Lösung von NETSYNO von Beginn an mit einem Partner und Kunden entwickelt werden konnte. Die St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH wird das erste Unternehmen sein, bei dem unsere Meldeplattform ihren EInsatz findet.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr erfahren?
Sie möchten mehr über das Thema Hinweisgeber erfahren oder über unsere Plattformlösung? Unsere Kollegin Annette Schönian berät Sie gern:
Annette Schönian
Tel: +49 (0) 179 266 1075
E-Mail: asc@netsyno.com