Aktuelles zum Hinweisgeschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland ist seit dem 02. Juli 2023  in Kraft getreten und zielt darauf ab, Whistleblower zu schützen, die Missstände in Unternehmen melden. Es regelt die Schaffung sicherer Meldekanäle und den Schutz von Hinweisgeber:innen vor Repressalien oder Benachteiligungen seitens ihres Arbeitgebers.

Unternehmen müssen sich an verschiedene Richtlinien halten, die durch das Hinweisgeberschutzgesetz vorgegeben sind:

Einrichtung sicherer Meldewege: 

Unternehmen müssen interne Meldekanäle für Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien bereitstellen. Diese Kanäle sollen sicherstellen, dass Hinweisgeber anonym bleiben können, wenn gewünscht, und dass ihre Identität geschützt wird.

Schutz vor Benachteiligung: 

Arbeitgeber sind verpflichtet, Hinweisgeber:innen vor möglichen Benachteiligungen oder Repressalien zu schützen. Dies schließt Maßnahmen wie Kündigungen, Degradierungen oder sonstige Nachteile aus, die als Reaktion auf die gemeldeten Missstände erfolgen könnten.

Gründliche Untersuchung von Hinweisen: 

Unternehmen müssen eingegangene Hinweise gründlich und angemessen untersuchen. Dies beinhaltet die Prüfung der gemeldeten Probleme und die Umsetzung von Maßnahmen zur Behebung von Verstößen oder Missständen.

Frist zur Einrichtung interner Meldekanäle endet

Die Richtline, die Unternehmen zur einrichtung interner Meldekanäle verpflichtet, bietet Unternehmen verschiedener größen eine Umsetzungsfrist. Für Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl ab 250 Mitarbeitenden verstricht diese Frist bereits am 02. Juli 2023. Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit, ein Meldesystem einzurichten.

Ihre sichere und einfache Lösung mit dem Hinweisgeber by NETSYNO

Mit dem Hinweisgeberportal aus Karlsruhe hat NETSYNO eine transparente, einfache und kostengünstige Lösung für Unternehmen entwickelt. 

Weitere Informationen zum Hinweisgeber by NETSYNO gibt es unter https://hinweisgeben-online.de/.  

DAS HINWEISGEBERPORTAL UND SEINE FUNKTIONEN

Die Software Hinweisgeber by NETSNO ist eine plattformbasierte Lösung für alle Aspekte des Hinweismeldesystems. Es können sowohl Hinweisgebende als auch Fall-Manager;innen damit arbeiten. Mit einem anonymen Meldeformular reichen Whistleblower ihre Hinweise per Upload ein. Das System generiert dann eine passwortgeschützte Online-Akte mit sämtlichen relevanten Details. Über diese Akte können Whistleblower anonym mit dem/der bearbeitenden Fall-Manager:in kommunizieren. Das Fallmanagement erfolgt mittels eines Dashboard. Darauf sind alle für den Fall verfügbaren Daten abrufbar und bearbeitbar. Der Hinweisgeber by NETSYNO kann lückenlos an das jeweils bestehende Design des Unternehmens angepasst werden. Mehr zu den Funktionen des Hinweisgebers by NETSYNO erfahren Sie hier.

Der zentrale Vorteil für das Fallmanagement liegt in der leichten Verständlichkeit und Transparenz des Systems. Es ist intuitiv bedienbar und als Plug-and-Play-Lösung schnell auf jedem internetfähigen Endgerät einsetzbar. 

Vorteil für das Unternehmen: 

Das Hinweisgeberportal ist rechtssicher und erfüllt sämtliche Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie und des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Das System wird bereits von vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen eingesetzt.

Vorteil für Whistleblower: 

Das System ist sicher und DSGVO-konform. Die Daten werden ausschließlich auf deutsche Servern gespeichert und verschlüsselt gesichert. Dabei werden nur Daten erfasst, die für einen Meldevorgang zwingend erforderlich sind. 

Wie sie in 3 einfachen Schritten zu Ihrem Hinweisgebersystem kommen, lesen Sie in unserem Leitfaden.

HABEN SIE FRAGEN ODER MÖCHTEN SIE MEHR ERFAHREN?

Sie möchten mehr über das Thema Hinweisgeber erfahren oder über unsere Plattformlösung? Unsere Kollegin Annette Schönian berät Sie gern:

Annette Schönian
Tel: +49 (0) 179 266 1075
E-Mail: asc@netsyno.com