Anpassungen der Schnelltest-Strasse: Kostenpflichtige und kostenlose Bürgertests ab dem 11. Oktober

Neben Einhaltung der Hygieneregeln, den Impfungen und der Nachverfolgung, waren kostenlose Schnelltests ein wichtiges Element der Anti-Corona-Strategie. Seit heute (11. Oktober 2021) müssen die Tests wieder selbst bezahlt werden, legt eine neue Verordnung fest. Der Grund: Da kostenlose Impfungen für alle möglich sind, sei eine dauerhafte Übernahme der Testkosten durch die Steuerzahler nicht länger nötig. Somit beginnt ab diesen Montag eine neue Phase der Schnelltestung in Deutschland.

Natürlich steht das Team von NETSYNO als Partner auch nach diesen Neuerungen gerne zur Seite. Um diese Veränderungen auch in der Schnelltest-Straße abzubilden und weiterhin bei der vollständigen Dokumentation von Schnelltestungen zu unterstützen, haben wir folgende Anpassungen an unserem System vorgenommen:

Standardwert „kostenpflichtige Bürgertestung (Selbstzahler)

Ab dem 11. Oktober wird der Standardwert im System von „Bürgertestung“ zu „kostenpflichtige Bürgertestung (Selbstzahler)“ geändert.

Erweiterung der Exportdatei für die Abrechnung

Man kann weiterhin für die Dokumentation und Abrechnung pro Kalendermonat eine Excel-Datei im Dashboard „Export: Abrechnung – Alle Schnelltests“ exportieren. Der Export wurde um die Spalte „Grund für die kostenlose Bürgertestung“ erweitert. So ist es möglich innerhalb der Excel-Datei nach kostenlosen und kostenpflichtigen Bürgertestungen, sowie den Gründen für die kostenlose Bürgertestung zu filtern aber gleichzeitig den Überblick über die Gesamtzahl pro Monat zu behalten.

Erweiterung der Webform für die Schnelltest-Anmeldung

Kunden werden ab dem 11. Oktober schon bei der Anmeldung zu einem Schnelltest den Testgrund und ggf. den „Grund für die kostenlose Bürgertestung“ angeben. Damit stellen wir sicher, dass der Prozess für das Personal und die Kunden vor Ort beim Testen weiterhin möglichst effizient abläuft.

Dokumentation „Grund für die kostenlose Bürgertestung“

Eine weitere Änderung beim Check-In: Wenn Kunden bei der Anmeldung vorab oder auf Nachfrage des Personals vor Ort angeben, dass sie Anspruch auf eine kostenlose Bürgertestung haben, ist es an dieser Stelle möglich den vorher angegebenen Grund für die kostenlose Bürgertestung einzusehen. Zusätzlich muss hier per Klick auf die Check-Box „Nachweis für die kostenlose Bürgertestung wurde überprüft.“ bestätigt werden, dass der Nachweis geprüft wurde, bevor der Kunde eincheckt werden kann.

Wer kann sich ab dem 11. Oktober noch kostenlos testen lassen?

Auch wenn kostenlose Schnelltests für die meisten Menschen nicht mehr möglich sind, wird es einige Übergangsregeln geben. Laut Bundesgesundheitsministerium haben folgende Menschen ab dem 11. Oktober weiterhin Anspruch auf eine kostenlose Bürgertestung:

  1. Minderjährige oder Schwangere (noch bis 31. Dezember 2021)
  2. Person, die zum Testzeitpunkt jünger als 12 Jahre ist, oder in den letzten 3 Monaten vor der Testung 12 Jahre alt geworden ist
  3. Person, bei der eine Impfung in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht möglich war aufgrund von vorangegangener Schwangerschaft oder Stillzeit (noch bis 10. Dezember 2021)
  4. Person, die im ersten Trimester Schwanger ist
  5. Person, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt der Testung oder in den vorangegangenen 3 Monaten nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnte
  6. Beendigung der Absonderung einer Person, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 selbst in Absonderung begeben musste
  7. Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden
  8. Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnimmt oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen hat
  9. Studierende Person (nur an besonders befugten Schnelltest-Straßen möglich)

Haben Sie Fragen oder Anregungen zu unserer Schnelltest-Straße?
Wir helfen gerne weiter!

Schließlich wollen wir uns wieder bei Ihnen für die ausgezeichnete Zusammenarbeit bedanken. Es ist etwas unklar, wie sich die Dinge in den nächsten Wochen entwickeln werden, aber wir freuen uns darauf weiterhin die Veränderungen zusammen mit Ihnen zu meistern und die Schnelltest-Straße by NETSYNO auch weiterhin mit Ihnen zu betreiben.

Bei Support-Anfragen zur Schnelltest-Straße by NETSYNO wenden Sie sich Mo. – Sa. zwischen 9:00 und 21:00 Uhr an unser Support-Telefon +49 721 60950081. Außerhalb der Service-Zeiten, sowie an Wochenenden und Feiertagen können Sie Anfragen über das Formular unter https://portal.schnellteststrasse.de/webform/UyLcmVMiMIGkbDYC/ absetzten.

Bei Fragen rund um das Portal Schnelltest-Straße by NETSYNO kommen Sie gerne auf uns zu.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!

Das Team von NETSYNO